Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei.

 

eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers verpflichtet ist, die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen ..... ( siehe Wikipedia )

 

                                            ODER - einfacher gesagt

 

Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die im Falle eines Rechtsstreites für die Versicherten die Kosten übernimmt.

 

 

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