Sie verstehen Ihr Handwerk-wir auch!

Bei allen handwerklichen Tätigkeiten besteht ein erhöhtes Risiko für das Entstehen von Sach-und Personenschäden .

 

Die wichtigste Bestimmung der Haftpflichtversicherung ist der § 823 BGB

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,den Körper,die Gesundheit,die Freiheit,das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt,ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

 

 

Und im Trubel des Alltags--keine Zeit die Leistungen der  Versicherungsverträgr im betrieblichen und privaten Bereich zu vergleichen und anzupassen ?  

 

 

 

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