Betriebsangehörige Ihren Kunden Schaden zufügen
Kunden oder Besucher sich auf dem Betriebsgelände aufhalten
Ein Teil des Betriebsgrundstückes an Dritte vermietet wird
Reparatur-und Montagearbeiten durchgeführt werden
Durch Ihre Erzeugnisse Personen oder Sachen geschädigt werden
Zum Versicherungsschutz gehören weiter :
Die Prüfung der Haftungsfrage
Die Regulierung berechtigter Ansprüche
Die Abwehr unberechtigter Forderungen